Unabhängigkeit und professionnelle bewertungsmethode
Unser Schlüsselfaktor ist es eine unabhängige Immobilienagentur zu sein. Örtliche Immobilienmakler sind in der Regel an den Verkäufer gebunden, denn nur er zahlt ihnen eine Provision. Wir bieten unseren Kunden die nötige Hilfe indem wir die Rolle des Maklers für den Käufer einnehmen und sicher stellen, dass die Wünsche des Interessenten erfüllt werden. Unsere Unabhängigkeit ist unser Erfolg, vor allem in den folgenden Bereichen:
Die Auswahl der Immobilie: Während der typische Immobilienmarkler Ihnen Immobilien anbietet, die er in seinem Portfolio hat, bieten wir eine auf Ihren Ansprüchen angepasste Suche an. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihnen nur die Immobilien angeboten werden, die mit Ihren Vorstellungen und Ihren Qualitätsstandards übereinstimmen. Somit verlieren Sie keine Zeit indem man Ihnen eine billige Wohnung in dem falschen Viertel oder eine überteuerte Wohnung anbietet.
Rechtliche Aspekte: Wenn wir Ihnen eine komplette Deckung rechtlicher Angelegenheiten, von A bis Z, anbieten, dann berufen wir uns nicht nur auf die Arbeiten eines Anwalts. Sie sollten wissen, dass in Spanien der größte Teil der rechtlichen Angelegenheiten durch den Immobilienmarkler und nicht durch einen Anwalt oder Notar vorgenommen werden. Das heißt, auch wenn Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben, ist es nicht immer ausreichend um Sie vor unangenehmen Überraschungen oder vermeidbaren Schwierigkeiten zu schützen, denen Sie eventuell als ausländischer Käufer begegnen könnten und womöglich erhebliche Summen für einen Anwalt zahlen müssten. In solchen Situationen kann Ihnen ein Immobilienexperte mit rechtlichem Wissen bezüglich Immobilien weiterhelfen.
Es ist einfach, diesen Punkt anhand des Arras Beispiels zu verdeutlichen. Einen Vorverkaufsvertrag (Arras-Vertrag) zu unterschreiben, kann in Spanien ein riskantes Geschäft sein. Die berühmte Arras-Vereinbarung sieht eine Bestrafung für Käufer und Verkäufer vor, wenn der Kaufvertrag nicht in der vorgegebenen Frist abgeschlossen wird. Sie werden von der Agentur gebeten, den Kaufvertrag innerhalb weniger Tage nach Einsicht zu unterschreiben um dadurch den Kauf zu sichern. Zudem sind Sie verpflichtet, als Teil der Arras-Vereinbarung eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises zu tätigen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Geschäft austreten wollen, verlieren Sie die 10%ige-Anzahlung. Das heißt, sobald Sie den Arras-Vertrag unterschrieben haben, können Sie nicht mehr von dem Vertrag zurücktreten obwohl Sie bisher relativ wenig über die Immobilie wissen. Die Risiken, die mit der Unterzeichnung des Arras-Vertrages einhergehen sind nur ein Beispiel warum Sie besser die Hilfe eines Immobilien-Experten mit rechtlichem Wissen auf diesem Gebiet haben sollten.
Wir stellen sicher, dass jedes Dokument, das Sie unterschreiben, Ihre Interessen vertritt und Sie zu jeder Zeit aus dem Geschäft austreten können. Zur gleichen Zeit überprüfen wir die Sachlage um eventuelle Unstimmigkeiten, die mit dem Kauf der Immobilie verbunden sein könnten, ausfindig zu machen. Dieses Zusammenspiel von Fachkompetenz ist der Schlüssel unseres Erfolgs!